Um schneller mit der Schuldnerberatung fertig zu werden, können Sie versuchen, Ihre Unterlagen zu den Schulden übersichtlich und sortiert in einer Akte abzuheften. Hierzu geben wir Ihnen nachfolgend einige Hinweise.

Aber keine Sorge – wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, unterstützen wir Sie bei der Sortierung. Bitte sparen Sie sich aber das Geld für Klarsichthüllen und holen Sie die Schreiben auch wenn möglich aus den Umschlägen heraus, damit sie sich leichter einsehen und einsortieren lassen.

Sie fangen am besten folgendermaßen an:

  • sortieren Sie die Unterlagen zunächst nach den einzelnen Forderungen,
  • legen Sie alle Unterlagen zu einer Forderung unabhängig vom Absender auf je einen Stapel,
  • legen Sie ggf. Stapel verschiedener Forderungen eines Gläubigers nebeneinander,
  • sortieren Sie jeden Stapel nach Datum, neue Schreiben nach oben,
  • lochen Sie die Unterlagen (bitte keine Klarsichthüllen verwenden),
  • heften Sie die Stapel in einer Akte ab, wenn möglich alphabetisch nach Gläubigern sortiert
  • und legen Sie zwischen die Forderungen herausragende Trennstreifen.

Folgende Unterlagen sollten Sie möglichst abheften:

  • den der Forderung zugrunde liegenden Vertrag (z.B. Kreditvertrag, Kaufvertrag, Rechnung),
  • die Kündigung des Vertrages bzw. Mahnung des Außenstandes,
  • ggf. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil,
  • das letzte Schreiben mit einer detaillierten Forderungsaufstellung,
  • das letzte Schreiben mit Angabe der Forderungshöhe,
  • das letzte Schreiben des Gläubigers und ggf. seiner Vertreter (Inkasso, Rechtsanwalt).

Diese Unterlagen können Sie auch weglassen:

  • ältere Mahnungen, Inkasso- oder Anwaltsschreiben, wenn neuere vorhanden sind,
  • gerichtliche Mahnbescheide, wenn die dazugehörigen Vollstreckungsbescheide vorliegen,
  • Überweisungsträger, wenn die Daten auch aus den Schreiben hervorgehen,
  • ungenutzte Vordrucke für Ratenvereinbarungen oder Schuldanerkenntnisse,
  • Unterlagen zu bereits erledigten Forderungen.

Die Unterlagen sollten Sie ggf. noch ergänzen:

  • geben Sie den Forderungsgrund an, wenn dieser nicht aus den Unterlagen hervorgeht,
  • wenn Sie bereits Raten gezahlt haben, den Zeitraum und die Höhe der Zahlungen,
  • ggf. ob und wann Sie die Schuld anerkannt haben,
  • Anzahl der Gläubiger und ungefähre Höhe der Gesamtverschuldung;
  • bei sehr vielen Gläubigern wäre auch eine Auflistung sinnvoll.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Unterlagen zu allen Forderungen haben, können Sie bei der SCHUFA eine kostenlose Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern.

Übrigens: auch private Schulden, ein in Anspruch genommener Dispositionskredit, ungekündigt noch laufende Ratenverträge und Bürgschaften gehören zu den Unterlagen.