Ihr Konto ist gesperrt und Sie können kein Geld abheben?
Sehr wahrscheinlich wird Ihr Konto gepfändet.
An dieser Stelle müssen Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutz-Konto, auch P-Konto genannt, umwandeln. Dies machen Sie bei Ihrer Bank.
Um Ihr Geld zu schützen, ist es wichtig, dass Sie schnell handeln!
Wichtig: Die Bank ist verpflichtet Ihr Konto innerhalb von vier Werktagen in ein P-Konto umzuwandeln. Sie haben ab Zustellung des Pfändungsüberweisungsbeschlusses, quasi ab Sperrung Ihres Kontos, einen Monat Zeit, um Ihr Konto umzuwandeln und somit Ihr Geld zu schützen.
Sollten Sie Fragen haben oder sich unsicher sein, wenden Sie sich gerne an uns.
Sie haben Ihr Konto in ein P-Konto umgewandelt und können trotzdem nicht die volle Geldsumme abheben?
Hierbei ist zu überprüfen, ob Ihr Freibetrag von 1.410,00€ erhöht werden kann.
Der Pfändungsfreibetrag lässt sich erhöhen, wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, z.B. gegenüber dem*der Eherpartner*in und/oder Kindern.
Damit Ihnen der Pfändungsfreibetrag erhöht wird, benötigt die Bank eine P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung bekommen Sie bei uns.
Je nach Lebenssituation benötigen Sie dazu folgende Unterlagen:
- Kontokarte und aktuellen Kontoauszug
- Ausweis
- Heirats-/Geburtsurkunde(n)
- Ausweis(e), Meldebescheinigung(en) bei Naturalunterhalt
- Kontoauszüge bei Barunterhalt
- ggf. auch Lohnabrechnung
- Arbeitslosengeld II – bzw. Sozialhilfe-/Grundsicherungsbescheid
- Kontoauszug mit Kindergeldeingang und möglichst Kindergeldbescheid
- Bescheid über Kinderzuschlag und Kontoauszug mit Zahlungseingang
- Bescheid über einmalige Sozialleistungen (z.B. Schulmittelpauschale)
Wenn Sie ein bereits gepfändetes P-Konto haben, finden Sie hier eine Berechnungstabelle, in der Sie Ihre Kontoumsätze eintragen können und die Ihnen helfen soll, Pfändungsauskehrungen zu vermeiden oder zumindest Aufschluss geben soll, ob und ggf. wann mit einer Auskehrung voraussichtlich zu rechnen sein wird.